AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Plan|Bar Interior GmbH

 
gültig ab 01.05.2024

§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen der Plan|Bar Interior GmbH (nachfolgend „P|B“ genannt) gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen sowie mündliche Nebenabreden finden nur Anerkennung, soweit deren Geltung schriftlich vereinbart wurde.
Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen P|B und dem Auftraggeber, sofern es sich um Geschäfte gleicher oder ähnlicher Art handelt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote von P|B sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine schriftliche Bindungswirkung zugesagt wurde. Ein Vertrag kommt zustande durch die widerspruchslose Entgegennahme unserer Auftragsbestätigung, durch eine eigene Auftragsbestätigung des Auftraggebers oder durch die Erbringung der Leistung. Der Vertrag gilt dann nach den Bedingungen von P|B als abgeschlossen.
Eine Angebotsbindung besteht nur bis zu einem Monat nach Abgabe des Angebots, sofern im Angebot keine längere Bindungsfrist angegeben ist.
Maßgeblich für das Angebot zur Erstellung von Leistungen durch P|B sind die vom Auftraggeber überlassenen Zeichnungen, Konstruktionsvorschläge, Entwürfe, CAD-Daten, Pflichtenhefte und Detailkataloge.
Vom Auftraggeber veranlasste Änderungen nach Auftragserteilung führen zu entsprechenden Nachberechnungen und Preiserhöhungen.
Bei einem Rücktritt des Auftraggebers vom Auftrag werden ihm alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen in Rechnung gestellt. P|B behält sich vor, zusätzlich einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 25 % des Restauftragsvolumens geltend zu machen, wobei dem Auftraggeber der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt.

§ 3 Vertragsgegenstand, Zuarbeit und Mitwirkungspflichten
Gegenstand dieser AGB ist die Durchführung von Konstruktionskomponenten im Rahmen von Bauprojekten nach Vorgabe des Auftraggebers mit dem Ziel der baulichen Umsetzung. Leistungskomponenten bestimmen sich nach dem Angebot.
P|B stellt die gefertigten Arbeiten dem Auftraggeber in der vereinbarten Form zur Verfügung. Falls keine besondere Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Bereitstellung in elektronischer Form, vorzugsweise im PDF-Format.
Der Auftraggeber stellt P|B die für die Konstruktion erforderlichen Zeichnungen und Dateien zur Verfügung und ist für deren Richtigkeit verantwortlich. P|B ist nicht verpflichtet, diese Unterlagen auf ihre Eignung für die bauliche Umsetzung zu prüfen.
Der Auftraggeber ist zur Unterstützung von P|B verpflichtet, insbesondere durch Bereitstellung notwendiger Informationen und durch fachkundige Mitarbeiter, die berechtigt sind, notwendige Entscheidungen zu treffen.
P|B behält sich vor, Subunternehmer mit der Durchführung beauftragter Tätigkeiten zu beauftragen. P|B haftet für die ordnungsgemäße Durchführung der Aufträge durch die Subunternehmer.

§ 4 Verzug und Nichterfüllung
P|B ist an die im Auftrag vereinbarten Termine gebunden. Verzögerungen, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen, gehen zu dessen Lasten.
Sämtliche Unterlagen, die P|B für eine termingerechte Auftragsabwicklung benötigt, sind unverzüglich und auf entsprechende Aufforderung hin zu übermitteln.
Bei angegebenen Terminen handelt es sich um Näherungsangaben, sofern nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart wurde.
§ 5 Preise, Vergütung und Mehraufwand

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten die im Vertrag vereinbarten Preise. Abgerechnet wird auf Stundenbasis zum aktuellen Stundensatz von 68 € netto.
Zahlungen haben ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Ein Skontoabzug ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zulässig.
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung zu begleichen. Verzugszinsen werden in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
P|B rechnet zwei Mal im Monat ab: vom 1. bis 15. und vom 16. bis Ende des Monats.
Für Leistungen, die nach einem Zeitraum von drei Monaten nach Vertragsschluss erfolgen, sind Preiserhöhungen mit entsprechender Begründung möglich.
Mehraufwand ist zusätzlich zu vergüten, insbesondere bei nachträglichen Änderungswünschen des Auftraggebers oder bei Änderungen bereits abgenommener Leistungen. Eine Verpflichtung zur Berücksichtigung solcher Änderungswünsche besteht nicht.
§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Eine Aufrechnung des Auftraggebers mit Ansprüchen gegen P|B ist ausgeschlossen, es sei denn, die Ansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Sollte der Auftraggeber mit der Bezahlung von Teilrechnungen oder Rechnungen aus vorangegangenen Geschäften in Verzug sein, so besteht ein Zurückbehaltungsrecht an zu fertigenden oder überlassenen Unterlagen.
§ 7 Unsicherheitseinrede

Wird P|B nach Vertragsschluss die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers bekannt, so ist P|B berechtigt, ihre Leistungspflichten einzustellen, bis der Auftraggeber entsprechende Sicherheiten leistet.
§ 8 Abnahme

Nach Fertigstellung der Leistungen durch P|B hat der Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen die Abnahme zu erklären. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Abnahmeerklärung, gelten die Leistungen als abgenommen.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Diese sind im Rahmen der Gewährleistungsrechte geltend zu machen.
§ 9 Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt und Veränderung von Konstruktionsergebnissen

Die von P|B erstellten Unterlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung geistiges Eigentum von P|B und sind urheberrechtlich geschützt.
Eine Nutzung oder Weitergabe an Dritte ist bis zur vollständigen Bezahlung untersagt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die erstellten Leistungen fortzuentwickeln oder zu verändern. P|B übernimmt keine Haftung für daraus resultierende Fehler.
§ 10 Gewährleistung und Haftung

P|B haftet für Mängel nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Mängel sind unverzüglich mitzuteilen.
P|B haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie bei Personenschäden. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
§ 11 Datenschutz und Geheimhaltung

Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten.
P|B speichert die Daten des Auftraggebers im branchenüblichen Umfang und verpflichtet sich zur Löschung dieser Daten auf schriftlichen Wunsch des Auftraggebers.
§ 12 Schlussbestimmungen
 
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das Amtsgericht Münster.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.